Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Terms and Conditions (GTC)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Auster Digital Label Transparent

Präambel

Auster Digital Consulting & Services (im folgenden „AusterDigital“) bietet unterschiedliche Leistungen (im Folgenden „Leistungen“) aus den Bereichen der Unternehmensberatung, Digitalisierung und Internetdienstleistung an.

Die Nutzung der von AusterDigital bereitgestellten Leistungen ist nur zu dem dafür vorgesehenen und in diesen allgemeinen Bedingungen bzw. im Auftrag beschriebenen Zweck zulässig. Die Nutzung der Leistungen ist auch nur im Rahmen der deutschen Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, zulässig. Jede zweckfremde Nutzung oder Verwertung ist unzulässig.

Die erbrachten Leistungen dürfen nicht kopiert werden. Die kommerzielle Verwendung der erbrachten Leistungen ist nicht gestattet und wird Auster Digital nach geltendem Recht unter Ausschöpfung des Rechtsweges verfolgt.

Für die Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen sowie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte/Einträge/Daten wird keine Gewähr übernommen.

Für die Leistungen von AusterDigital regeln die nachfolgenden Geschäftsbedingungen die Beziehungen zwischen AusterDigital und ihren Vertragspartnern (im Folgenden „Klienten“). Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle schriftlichen Absprachen, Verträge und Leistungen von AusterDigital.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Klienten oder sonstiger Dritter finden auch dann keine Anwendung, wenn AusterDigital ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder seine Leistungen widerspruchslos erbringt.
  3. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen AusterDigital und dem Klienten.
  4. AusterDigital schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
  5. AusterDigital ist zu Teilleistungen und zu Leistungen durch Dritte berechtigt. AusterDigital ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. AusterDigital bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Klienten. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für AusterDigital ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Klienten zuwiderläuft.
  6. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
  7. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende AGB, die durch den Klienten verwendet werden, erkennt Auster Digital – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Leistungsumfang

  1. AusterDigital erbringt Leistungen in den Bereichen IT-Beratung, Strategieberatung, Prozessoptimierung, Business Analyse, Revenue Operations, Automation, CRM, Erstellung/Optimierung von Websites, Funnels, Leadgenerierung, Suchmaschinenoptimierung, Inbound Marketing, Content-Marketing, Inbound Sales, Google Ads, Meta Ads, E-Mail-Marketing, sowie Schulungen und Workshops. Eine detaillierte Beschreibung der jeweils beauftragten Leistung von AusterDigital ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
  2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die AusterDigital für Klienten erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Änderungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen und Aufgabenstellungen, die sich durch neue Erkenntnisse während der Leistungserbringung oder durch neue Anforderungen oder Wünsche seitens des Klienten ergeben, werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt. Zusätzlich entstehender Leistungsaufwand wird gesondert abgerechnet.
  4. Die von AusterDigital angebotenen Leistungen und Inhalte werden, soweit nicht gesondert gekennzeichnet, durch AusterDigital bereitgestellt. Inhalte, die von Dritten erstellt und zugänglich gemacht werden, sind Informationen des entsprechenden Urhebers, Autors oder Verbreiters und nicht solche von AusterDigital. AusterDigital ist deshalb für die Genauigkeit oder Verlässlichkeit dieser Inhalte von Dritten nicht verantwortlich.
  5. Die von AusterDigital angebotenen Leistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Vertragsschluss dar. Der Klient ist an seine Erklärung zehn Werktage gebunden. Zum Abschluss eines Vertrags bedarf es der Bestätigung in Textform (per E-Mail ausreichend) seitens AusterDigital. Sodann kommt ein Geschäftsvertrag auf der Grundlage der jeweils gültigen AGB zustande.
  6. AusterDigital ist zum Abschluss von Verträgen nicht verpflichtet und kann den Abschluss von Verträgen ohne Angabe von Gründen jederzeit ablehnen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung von AusterDigital. Für zusätzliche Leistungen werden gesonderte Verträge vereinbart.
  7. AusterDigital hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Klienten entsprechende Verträge zu schließen. AusterDigital wird sich, ohne hierzu verpflichtet zu sein, jedoch gegebenenfalls bemühen, berechtigte Interessen des Klienten zu wahren und Interessenskollisionen zu vermeiden.
  8. AusterDigital überprüft nicht, ob Inhalte und Informationen auf Webseiten und in IT-Systemen des Klienten die Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien von anderen Betreibern (z.B. Suchmaschinenbetreiber) aufgebaut sind. Für eine mögliche Abstrafung durch Dritte ist allein der Klient verantwortlich.
  9. AusterDigital behält sich vor, Klienten nachträglich von der Nutzung der Leistungen auszuschließen, wenn Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass der Klient Leistungen zweckentfremdet oder in einer Art und Weise nutzt, die geeignet sind, den guten Ruf von AusterDigital zu gefährden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Klienten Pflichten aus dem bestehenden Vertragsverhältnis verletzen oder andere Klienten von AusterDigital schädigen.
  10. Die Einrichtung und Optimierung von Webseiten, Software und Prozessen erfolgt durch AusterDigital nach besten Möglichkeiten. AusterDigital kann jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Einrichtung und Optimierung übernehmen, da externe Faktoren nicht beeinflussbar sind und ständigen Änderungen unterliegen. Die Leistungen werden nicht im Sinne einer Erfolgsgarantie erbracht. AusterDigital schuldet dem Klienten jedoch Beratung und Aufklärung über die Möglichkeiten und Risiken.

3. Mitwirkungspflichten

  1. Der Klient verpflichtet sich im Rahmen des Vertragsverhältnisses sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.
  2. Der Klient verpflichtet sich zur aktiven Unterstützung der von AusterDigital zu erbringenden Leistungen und Maßnahmen. Der Klient liefert AusterDigital alle Informationen, Unterlagen und Daten, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind. Zudem ist der Klient dafür verantwortlich, dass diese AusterDigital in einer zur Erfüllung geeigneten Form rechtzeitig und vollständig vor der vereinbarten Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen.
  3. Der Klient zeigt AusterDigital alle Vorgänge und Umstände an, die für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Ausführung der beauftragten Leistungen von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Vorgänge und Umstände, die dem Klienten erst während der Vertragslaufzeit bekannt werden. Verzögerungen aufgrund des Umstandes, dass der Klient notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, gehen ausschließlich zu Lasten des Klienten und berühren den Vergütungsanspruch von AusterDigital nicht.
  4. Der Klient ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Datenschutzbestimmungen, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen. Wenn der Klient bestimmte Weisungen bezüglich der zu erbringenden Leistungen erteilt, haftet er hierfür selbst.
  5. Der Klient gewährt AusterDigital durch gesicherte Übermittlung der Zugangsdaten den Zugriff zu sämtlichen Webseiten, Software und Datenbanken, wenn diese benötigt und von AusterDigital angefordert werden.
  6. Jeder Verstoß gegen die unter Ziffer 1 aufgeführte Verpflichtung berechtigt zur sofortigen Kündigung des zwischen AusterDigital und dem Klienten bestehenden Vertrages durch AusterDigital. AusterDigital behält sich das Recht zur sofortigen Kündigung vor, wenn bei dem Klienten bereits der Verdacht auf die Verbreitung oder Duldung von in Ziffer 1 aufgeführten Inhalten besteht. AusterDigital ist zur Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Inhalte berechtigt, aber nicht verpflichtet.
  7. Sofern der Klient Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er selbst dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Insbesondere keine rechtswidrigen, sittenwidrigen oder pornografischen Inhalte oder solche Inhalte enthalten, die den Krieg verherrlichen oder geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohle zu beeinträchtigen. Zudem ist der Klient verpflichtet, fremde in- und ausländische Urheber- oder Markenrechte zu beachten. AusterDigital ist von Rechts wegen nicht berechtigt, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Klienten zu erbringen.
  8. Der Klient ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials und Informationen (z.B. Texte, Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese AusterDigital rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Klient diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann AusterDigital die entsprechenden Elemente mit Platzhaltern versehen.
  9. AusterDigital ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Klienten und/oder die vom Klienten selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. AusterDigital wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Klienten zur Verfügung gestellten Werke vornehmen.
  10. Soweit und solange der Klient seine der zur Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungspflichten auch nach schriftlicher Aufforderung durch AusterDigital und setzen einer angemessenen Nachfrist nicht erfüllt, ist AusterDigital von der Erfüllung seiner davon beeinflussten Verpflichtung zu der vereinbarten Frist befreit. Die im Vertrag vereinbarte Frist wird angemessen verlängert.
  11. Der Klient ist verpflichtet, von AusterDigital geforderte technische und inhaltliche Spezifikationen strikt einzuhalten. Sofern auch Tracking-Codes eingebunden sind, dürfen diese nur nach vorheriger Absprache vom anderen Vertragspartner verändert oder gelöscht werden. Etwaige aus der Nichteinhaltung dieser Spezifikationen folgende Verzögerungen und/oder Änderungen der von AusterDigital erbrachten Leistungen gehen zu Lasten des Klienten und begründen keine Ansprüche gegen AusterDigital.
  12. Kommt der Klient seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nach, kann AusterDigital dem Klienten den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen. Ist eine Konvertierung der überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so sind AusterDigital die hierfür anfallenden Aufwendungen zu vergüten.
  13. Dier Klient ist nicht berechtigt, die Marken und/oder Logos von AusterDigital oder deren Kunden und Partner zu verwenden, wiederzugeben, zu verbreiten, zu veröffentlichen, zu ändern oder in sonstiger Weise zu nutzen. Es sei denn, AusterDigital hat vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  14. Der Klient stimmt der Weitergabe seiner Inhalte, Daten und sonstigen Angaben an Dritte insoweit zu, als dies zur Erfüllung der vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien oder zur Auftragsabwicklung notwendig und erforderlich ist. Beide Parteien verpflichten sich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

4. Beauftragung

  1. Der Vertrag über die Nutzung von Diensten und Angeboten von AusterDigital kommt durch die Annahme des schriftlichen Vertrages durch den AusterDigital zu Stande. Wurde eine Bestellung mittels Echtzeitbestellsystem über das Kundenmenü vorgenommen, kommt die Bestellung durch das Absenden der autorisierten Bestellung oder Zusendung der Bestellbestätigung an AusterDigital zu Stande.
  2. Jeder geschlossene Vertrag wird mit der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung vereinbart. AusterDigital ist berechtigt, Verträge und Aufträge in Einzelfällen auch telefonisch zu akzeptieren.
  3. Jede Leistung ist durch den Klienten gesondert zu beauftragen. Im Auftrag werden der Name der Leistung, Leistungsdatum und –zeitraum, die Inhalte der Leistung sowie die für AusterDigital anfallenden Honorare bzw. Provisionen genau beziffert. Die Vertragsparteien liefern sich jeweils gegenseitig die zur Auftragserfüllung notwendigen Inhalte.
  4. Eine Frist für die Auftragsfertigstellung besteht nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurde. AusterDigital haftet nicht für Schäden, die dem Klienten durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrags entstehen. Auch im Fall der schriftlich vereinbarten Leistungsfrist hat AusterDigital Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die AusterDigital die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. In diesem Fall ist AusterDigital berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben.
  5. Vom Klienten gewünschte Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn AusterDigital diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Klient rechtzeitig alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung getroffen hat.
  6. AusterDigital ist berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Klienten zu überprüfen. Falls aufgrund dieser Bonitätsprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zukünftige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Klienten mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, ist AusterDigital berechtigt, den Auftrag abzulehnen.
  7. Vertragsdauer ist die durch den Klienten und AusterDigital schriftlich vereinbarte Laufzeit des Vertrages.
  8. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Pflegeverträge) eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 6 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Änderungen

  1. AusterDigital erbringt seine Leistungen entsprechend der jeweiligen Leistungsbeschreibungen. AusterDigital behält sich vor, die Leistungen insgesamt oder die im Rahmen der Bereitstellung der Leistungen angebotenen Leistungen sowie Art und Inhalt der einzelnen Produkte und Leistungen jederzeit und wiederholt zur Verbesserung des Angebots, insbesondere seiner Funktionen, seines Designs und seiner technischen Weiterentwicklung ganz oder teilweise zu ändern, erweitern oder anzupassen.
  2. AusterDigital ist berechtigt, einzelne im Rahmen der Leistungen angebotene Funktionen einzustellen, insbesondere bei geänderten gesetzlichen Erfordernissen, dauerhaften Verlusten, technischen Schwierigkeiten oder Missbräuchen durch Kunden, Vertragspartner oder Dritte.
  3. AusterDigital behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor und wird den Klienten hierüber mit angemessener Frist informieren.
  4. AusterDigital behält sich vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere wenn neue Leistungen eingeführt werden oder wenn gesetzliche Bestimmungen Änderungen erforderlich machen. Änderungen oder Ergänzungen der AGB wird AusterDigital dem Klienten in Textform mitteilen. Ist der Klient mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er innerhalb von zwei Wochen nach deren Bekanntgabe schriftlich widersprechen.
  5. Änderungen der von AusterDigital erbrachten Leistungsergebnisse durch den Klienten oder einen vom Klienten beauftragten Dritten sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von AusterDigital zulässig.

6. Vergütung

  1. Alle Vergütungen verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Ein Skonto wird nicht gewährt.
  2. Die regelmäßigen Geschäftszeiten von AusterDigital sind montags bis freitags von 9:30 bis 18:00 Uhr. Sind auf ausdrücklichen Wunsch des Klienten Leistungen außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten zu erbringen, so können diese zuzüglich eines hundertprozentigen Aufschlags abgerechnet werden.
  3. Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus aufgrund der individuell mit dem Klienten vereinbarten Vergütung. AusterDigital stehen vor Beginn und Abschluss von Leistungen angemessene Zahlungen zu.
  4. AusterDigital ist berechtigt, Teilabrechnungen der Vergütung und etwaiger Fremdkosten wie folgt zu stellen: 50% mit der Auftragserteilung, 40% nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 10% nach Abschluss der Leistungen. Erbrachte Teilleistungen müssen nicht in einer für den Klienten nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von AusterDigital verfügbar sein. Abweichende Regelungen zu Teilabrechnungen sind auf Grundlage einer expliziten Vereinbarung im Vertrag oder Angebot möglich.
  5. Der Klient überweist eine Sicherheitsleistung von 50% vor Auftragsbeginn, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung im Vertrag getroffen wurde. Nach Zahlungseingang der Sicherheitsleistung beginnt AusterDigital mit den vereinbarten Leistungen.
  6. Spätestens zum Ende der Erbringung von Leistungen wird die Restsumme der vertraglichen Vergütung fällig. Es bedarf keiner Abnahme im Sinne des §§ 640 ff. BGB.
  7. Vergütungen für Leistungen auf Stundenbasis werden je angefangene halbe Stunde abgerechnet und 14-tägig in Rechnung gestellt.
  8. Vergütungen für kontinuierliche Leistungen (z.B. Wartung, Pflege) werden monatlich vorab in Rechnung gestellt.
  9. Dem Klienten steht ein Zurückbehaltungsrecht oder das Recht zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Forderungen von AusterDigital unbestritten oder rechtskräftig sind.
  10. Einwendungen gegen Rechnungen von AusterDigital sind spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang geltend zu machen; spätere Einwendungen sind ausgeschlossen. Mit Zahlung von Rechnungen an AusterDigital durch den Klienten oder von diesem beauftragte Dritte gelten die mit der jeweiligen Rechnung geltend gemachten Forderungen als anerkannt. Rückforderungsansprüche sind ausgeschlossen.
  11. Es gilt die im Vertrag oder Angebot vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich oder explizit ausgewiesen geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 3 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Klient mit einer Zahlung in Verzug, kann AusterDigitaleine Mahngebühr pro Mahnstufe und Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins in Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
  12. Im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter trägt der Klient gegen Nachweis.
  13. Falls im Rahmen der Vertragsdurchführung Reisezeiten anfallen, sind zu 100% als Leistungszeiten zu vergüten. Sämtliche Spesen und Auslagen wie Reisekosten (Flüge, Bahn, Mietwagen, Taxi) und Übernachtungskosten und trägt der Klient gegen Nachweis. Die Auswahl von Verkehrsmitteln und Hotelübernachtungen erfolgt nach deren Verfügbarkeit und unter Beachtung wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit.

7. Geheimhaltung und Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeitenden und sonstiger am Auftrag beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit.
  2. Eine Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.
  3. Darüber hinaus vereinbaren beiden Vertragsparteien Vertraulichkeit über den Inhalt zwischen ihnen getroffener Vereinbarungen und über die bei deren Durchführung und Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse, auch gegenüber Dritten. Der Klient ist verpflichtet, mit AusterDigital Rücksprache zu halten, falls irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine Information im konkreten Einzelfall als vertraulich zu behandeln ist.
  4. Der Klient hat gegenüber seinen Mitarbeitern und an der Vertragsdurchführung beteiligten Dritten, die Zugang zu den in Abs. 1 und Abs. 2 genannten Unterlagen und Gegenständen haben, die Einhaltung dieser Geheimhaltungsverpflichtung sicherzustellen.

8. Haftung und Schadenersatz

  1. AusterDigital verpflichtet sich, die geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen. AusterDigital haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. AusterDigital wird seine Leistungen im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten betreiben und übernimmt weder Gewähr oder Garantie für eine ununterbrochene und/oder störungsfreie ständige Verfügbarkeit seiner Leistungen noch insbesondere für Leitungs- und/oder Anbindungsausfälle, Hard- und/oder Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter (z.B. Viren oder „denial of services attacks“). Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Auftreten solcher Unterbrechungen und/oder Störungen keine Regress- oder Ersatzansprüche jeglicher Art begründet.
  3. AusterDigital haftet nicht für technische Störungen, deren Ursachen nicht im Verantwortungsbereich von AusterDigital liegen sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Es kann in Ausnahmefällen dazu kommen, dass einzelne Daten, Leistungen oder sonstige technische oder tatsächliche Vorgänge von AusterDigital nicht erfasst oder korrekt verrechnet werden können. Ein darauf beruhender Anspruch – insbesondere ein Schadens- oder Wertersatzanspruch – gegenüber AusterDigital seitens des Klienten ist ausgeschlossen.
  4. Mängel sind Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, welche die Nutzung für den vertragsgemäßen Gebrauch einschränken. Auftretende Mängel müssen AusterDigital detailliert mitgeteilt werden. Die Parteien wirken bei Mängelanalyse und -behebung zusammen. Die Nacherfüllung erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung ohne Kosten für den Klienten.
  5. Wenn der Klient ohne Einwilligung von AusterDigital Änderungen an der vertragsgegenständlichen Leistung oder deren Umgebung vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, so erlöschen alle Ansprüche des Klienten.
  6. Der Klient räumt AusterDigital eine angemessene Frist für die Nacherfüllung ein. Gelingt diese auch innerhalb einer weiteren, angemessenen Nachfrist nicht (jeweils mindestens 15 Werktage), kann der Klient, falls er dies bei der Nachfristsetzung angekündigt hat, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  7. Mängelansprüche bestehen grundsätzlich nicht, wenn der Klient die Leistungen unter gegenüber der Vereinbarung abweichenden Einsatzbedingungen nutzt. Dabei obliegt dem Klienten der Nachweis, dass der Mangel nicht durch ein solches Abweichen verursacht wurde.
  8. Mängelansprüche des Klienten können nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er selbst ohne vorherige schriftliche Zustimmung Änderungen an Leistungen durchgeführt hat oder durch Dritte hat durchführen lassen.
  9. Ansprüche nach § 536 a BGB auf Schadensersatz wegen nicht von AusterDigital zu vertretender Mangelhaftigkeit zu Vertragsbeginn sowie lediglich fahrlässige Mangelhaftigkeit nach Vertragsbeginn sind ausgeschlossen.
  10. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und/oder entgangenen Gewinn ist bei anderem als vorsätzlichem Verhalten ausgeschlossen.
  11. Bei einem Verlust von Daten bzw. Programmen haftet AusterDigital nur für den Schaden, der auch bei der Durchführung einer dem Klienten obliegenden regelmäßigen und zumutbaren Datensicherung nicht verhindert werden konnte.
  12. Im Rahmen von Verträgen eingesetzte Mitarbeiter dürfen vom Klienten binnen einer Frist von 24 Monaten nach Auftragserteilung nicht abgeworben werden. Im Falle einer Abwerbung innerhalb dieser Frist wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von € 90.000 zugunsten von AusterDigital fällig.

9. Erwähnungsrecht

  1. Der Klient erteilt AusterDigital ausdrücklich die Erlaubnis, das Ergebnisse der Aufträge zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist AusterDigital dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Klienten zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Klienten dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  2. Ferner ist AusterDigital berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von AusterDigital erstellten Websites zu platzieren, ohne dass dem Klienten hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

10. Rechte zum Eigentum, Urheberschutz und zur Nutzung

  1. Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von AusterDigital erbrachten Leistungen verbleiben bei AusterDigital.
  2. AusterDigital überträgt dem Klienten einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte für die Verwertung der vollständigen und als vertragsgemäß abgelieferten Leistungsergebnisse.
  3. Die Ausübung der Nutzungsrechte durch den Klienten ist nur gestattet, wenn sich der Klient zu diesem Zeitpunkt nicht mit einer Zahlung in Verzug befindet.
  4. Der Klient ist nicht berechtigt, die gelieferten Ergebnisse, Inhalte und Informationen an Dritte weiter zu veräußern oder außerhalb ihrer Zweckbestimmung anderweitig zur Verfügung zu stellen.
  5. AusterDigital behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Leistungsergebnissen vor, bis der Klient alle Forderungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt hat. Dies gilt auch für die Übertragung von Nutzungsrechten.
  6. Der Umfang der Nutzungsrechte an Standardsoftware regelt sich nach den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.
  7. Alle Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Techniken und sonstige Arbeitsmethoden, die von AusterDigital im Rahmen der Aufgabenerfüllung entwickelt oder eingesetzt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von AusterDigital, das sich die ausschließlichen Rechte daran vorbehält.

11. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist für beide Parteien der Sitz von AusterDigital.
  2. Weitere Nebenabreden bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Vereinbarungen zwischen den Parteien und Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  3. Die Abtretung vertraglicher Rechte und Pflichten durch den Klienten an einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von AusterDigital zulässig. Die Regelungen des § 354 a HGB sowie die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
  4. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie von Rückverweisungen auf ausländisches Recht und des internationalen Privatrechts.
  5. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von AusterDigital (Frankfurt am Main). Ist der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen Sitz im Inland, ist der ausschließliche Gerichtsstand Frankfurt am Main. AusterDigital kann auch vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Vertragspartners klagen.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in solch einem Fall verpflichtet, an der Schaffung neuer Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahestehendes Ergebnis unter der Wahrung der beiderseitigen Interessen rechtswirksam erzielt wird.

Frankfurt am Main. Stand: 04.01.2024

Inhaltsverzeichnis

Wichtiger Hinweis für Rechtsanwälte und Wettbewerbsvereine

Wenn Sie sich dazu entscheiden, mit welcher Begründung auch immer, uns eine Abmahnung zukommen zu lassen, werden wir ohne weitere Ankündigung eine negative Feststellungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Parallel dazu reichen wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen Sie ein wegen des Verdachts des Betrugs im Sinne des §263 (1) StGB. Die daraus resultierenden Nachteile für Sie in Bezug auf die Beweislast einer solchen Feststellungsklage dürften Ihnen geläufig sein.

Quelle (genehmigt): Rechtsanwalt Jan Waßerfall, Berlin
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